Hallo Ihr lieben,
Auf Grundlage des Bundesbeschlusses zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschef*innen der Länder wurde eine verschärfte Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, welche ab 16. Dezember 2020 in Kraft tritt und die neuen Beschlüsse konsequent umsetzt.
Berufsfotografen dürfen Ihr Dienstleistungsangebot weiterhin sowohl an öffentlichen Plätzen als auch in ihren Studios durchführen.
Was die Kundenzahl und die Hygienevorschriften im eigenen Geschäftslokal betrifft, so müssen Fotograf*innen sich an die Richtlinien der HWK-Vorgaben halten (bestimmte Kundenzahl pro Quadratmeter Ladenfläche, Abstands- und Kontaktbeschränkungen etc.).
Die verantwortlichen Fotograf*innen oder die Produktionsagentur sollten ein Hygienekonzept für Fotostudios haben und sich streng an die Einhaltung halten. Wie dies konkret auszusehen hat, erklärt die BG ETEM auf ihrer Internetseite in einer ausführlichen Anleitung.
Vielen Dank für diese Auszüge an den Bund professioneller Porträtfotografen
Liebe Grüße
Euer
Frank Gronau
0177-3688934